Das heißt, das die Meinungsfreiheit auch diesen Artikel berücksichtigen muss. Davon ausgehend ergeben sich auch Maßnahmen und Sanktionen.
Es gibt den Begriff der "Ehrverletzung". Dazu zählen Dinge wie Beleidigung, Herabwürdigung, Verleumdung und vieles mehr.
Ich kann und darf nicht schreiben oder mich äußern, das jemand ein "Arsch....." ist, auch wenn ich das denke ! Ich kann keine Tatsachenaussagen tätigen, die einen anderen herabwürdigen....Vielleicht erinnert sich jemand noch an "Soldaten sind Mörder"
Was nun im Einzelfall schon dazu zählt oder nicht, ist für einen Laien oder sogar selbst für Rechtsanwälte manchmal sehr schwer zu deuten...siehe den Fall "Soldaten sind Mörder".
Aber es ist ganz klar, das man beispielsweise nicht sagen kann (eigentlich sind es immer Tatsachenaussagen) ich bin in einem "Irrenhaus" oder auch "Der hat AI im Hirn". Das ist eine Beleidung. Ich kann schreiben, das ich mir vorkomme(das Gefühl habe) das ich in einem Irrenhaus bin (das ist subjektiv und bezieht sich auf die Gefühlslage) oder auch ich glaube, das derjenige von einer Krankheit auch psychisch betroffen ist. Und selbst hier weiß ich nicht , ob das nicht schon wieder streitbar ist.
Deshalb möchte ich alle bitten, möglichst sachlich zu bleiben, auch wenn es manchmal schwer ist. Bitte habt Verständnis dafür, dass wir (auch die Moderatoren) Beiträge diesbezüglich editieren werden und müssen, wenn wir sie sehen und eindeutig als nicht publizitär ansehen.
Dieses Forum soll weiter das bleiben , was es schon immer war, eine Informationsquelle und nicht ein Portal um seinen Frust über andere in beleidigender Form loszuwerden. Siehe dazu auch die Forenregeln !!!
Danie und Thomas






