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Beitragsordnung der Deutschen Interessengemeinschaft Akne inversa e.V.

(Ordnung für § 8 Mitgliedsbeiträge der Mitglieder)



§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.


§ 2 Beiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr:


1. Ordentliche Mitglieder

     a. Regulärer Mitgliedsbeitrag: 24 €

     b. für Jugendliche bis 18 Jahre, Rentner, Sozialhilfe - Hartz4-Empfänger, Schüler und Studenten

        bis 25 Jahre, Auszubildende (in der ersten Lehre), Arbeitslose, Schwerbehinderte mit einem

        GdB ab 70, Mitgliedsbeitrag: 12 € (bei Nachweis der Eigenschaft)


2.   Ehrenmitglieder

      Beitragsfrei


3.   Fördermitglieder

      Der Mindestbeitrag beträgt pro Jahr 300 €


4.   Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.


5.   Ermäßigte Mitgliedsbeiträge müssen entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand

      entscheidet über die Einstufung.


6.   Änderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich, spätestens jedoch einen Monat nach Eintreten

      der Änderung, insbesondere bei Zahlung eines ermäßigten Mitgliedsbeitrags, mitzuteilen.


7.   Der Mitgliedsbeitrag wird unbar durch Einzugsermächtigung zum Beginn der Mitgliedschaft im Voraus

      erhoben. Die Zahlung ist für jedes Kalenderjahr im Voraus zum 01.02. fällig. Über Ausnahmen

      entscheidet der Vorstand.


8.   Mit der Bestätigung der Mitgliedschaft wird der erste Betrag innerhalb von 14 Tagen fällig. Nach Ablauf

      dieser Frist befindet sich der Zahlungspflichtige automatisch in Verzug.


9.   Die Beiträge sind für ein Jahr im Voraus zu zahlen.


10. Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine erste schriftliche

      Mahnung, in dem ein späterer Zahlungszeitpunkt von einem Monat festgelegt wird. Erfolgt bis zum

      festgesetzten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite schriftliche

      Mahnung. Für jede Mahnung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr (mindestens 3 € für die erste

      Mahnung und 5 € für die zweite Mahnung, jeweils zzgl. der Rücklastschriftgebühren) erhoben. Die Höhe

      der Bearbeitungsgebühr setzt der Vorstand fest. Der Vorstand kann auch den sofortigen Ausschluss und

      die Beendigung der Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug beschließen






05.07.2011

Autor: Vorstand

Letzte Aktualisierung: 18.05.2012

Der Vorstand

Der Mindestbeitrag beträgt pro Jahr 300 Euro